Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach einer längeren Prüfung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2019 die neue ZTV-Baumpflege (2017) der FLL für den Geltungsbereich der Bundesfernstraßen eingeführt. Bei der Überarbeitung der neuen ZTV-Baumpflege unter der Leitung von Prof. Dr. Dirk Dujesiefken hat man sich strukturell an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB/C orientiert, so dass die überarbeitete Ausgabe nun erstmals auch den Anforderungen an die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gem. der VOB/B entspricht. Aus diesem Grund wird es nicht mehr parallel zu der ZTV-Baumpflege noch eine ZTV-Baum-StB für die Straßenbauverwaltungen geben. Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2019 des BMVI kann im Pressearchiv auf der Homepage der FLL eingesehen werden.
Die neue ZTV Baumpflege (2017) ersetzt somit die bisher gültige ZTV-Baum-StB 04. Es gibt ab sofort nur noch ein Regelwerk für die Baumpflege und es vereinheitlicht und vereinfacht damit die Ausschreibepraxis für diese Arbeiten.